Jeder Gemeinderat ist nur so gut wie seine Bürgerschaft

Unabhängig von der überregional politischen Großwetterlage kann an der kommunalen Basis viel bewegt werden. Doch dazu bedarf es Bürger die gewillt sind, sich lokalpolitisch zu engagieren. Der SPD-Ortsverein Frickenhausen-Linsenhofen unterstützt jeden Einwohner, der bei der Kommunalwahl 2009 als Kandidat antreten möchte, unabhängig davon ob er ein Parteibuch in Händen hält oder nicht.

 

Daniela Haußmann

 

Der Gemeinderat geht aus allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervor. Er ist die Vertretung des Volkes. Ihm kommt die kommunalpolitische Führung zu. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er bestimmt die Richtlinien und Grundsätze, wonach die Gemeinde zu verwalten ist. Dies kommt besonders in der Entscheidung über den Haushaltsplan und über Satzungen sowie die Bauleitplanung zum Ausdruck. Ihm obliegt auch die Entscheidungskompetenz, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist. Er entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Kommune.

 

Obendrein kommt ihm eine Kontrollkompetenz zu. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und beim Auftreten von Missständen für deren Beseitigung durch den Bürgermeister zu sorgen. Das Kontrollrecht wird durch das Unterrichtungsrecht, das Fragerecht und das Akteneinsichtsrecht der Gemeinderatsmitglieder ergänzt. Ihnen kommt damit die Aufgabe zu, die unterschiedlichen Meinungen der durch die einzelnen Räte repräsentierten Bürgerschaft mittels Abstimmungen und Wahlen zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen und die Kommune damit handlungsfähig zu machen.

 

Darüber hinaus steht es im grundsätzlichen Ermessen des Gemeinderates für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierfür hängt vom Umfang der Arbeit des Gemeinderates ab. Bei hohem Arbeitsanfall wird sich das Gremium durch die Bildung von Ausschüssen entlasten. Hierdurch entstehen Freiräume zur Wahrnehmung der wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten. Entsprechend ihrer Funktion können beratende und/oder beschließende Ausschüsse gebildet werden, wobei der Gemeinderat über Aufgaben, Bezeichnung und Mitgliederzahl der Ausschüsse bestimmt. Sachverständige Einwohner können in beratender Funktion in die Ausschüsse gewählt werden.

 

Darüber hinaus tragen Gemeinderäte auch besondere Pflichten. Darunter fällt die allgemeine Treuepflicht. Danach ergibt sich für die ehrenamtlich Tätigen die Pflicht zur uneigennützigen und verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihres Amtes. Die Ausübung muss am Wohl der Gemeinde orientiert sein. Ratsmitglieder haben im Zuge dessen die Interessen der Kommune zu vertreten und bei Interessenkollisionen alles zu unterlassen, was den Gemeindeinteressen zuwiderläuft, diese schädigen oder beeinträchtigen könnte. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht das Amt nicht für eigennützige Zwecke zu nutzen. Darüber hinaus haben Gemeinderäte die Pflicht zur Verschwiegenheit was die Abgabenordnung für Steuer-, Beiträge- und Gebührenangelegenheiten sowie Verhandlungen in nicht öffentlicher Sitzung betrifft und Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen. Bei Verletzung dieses Gebots sich gesetzliche Schritte gegen das jeweilige Ratsmitglied möglich.

 

Darüber hinaus besteht für Gemeinderäte ein Verbot, Ansprüche und Interessen anderer gegen die Gemeinde geltend zu machen, es sei denn, die Räte handeln in eigner Sache oder als gesetzliche Vertreter dritter Personen. Außerdem besteht ein Verbot der Mitwirkung bei Befangenheiten sowie eine Pflicht zur Mitwirkung. Aus der Berufung in das lokalpolitische Gremium ergibt sich die Pflicht zur Teilnahme an den einzelnen Sitzungen. Diesen darf ein Gemeinderat nur fernbleiben, wenn dafür triftige Gründe angeführt werden können, wie beispielsweise Krankheit. Das muss dem Bürgermeister rechtzeitig mitgeteilt werden. Gleiches gilt, wenn ein Ratsmitglied gezwungen ist eine Sitzung vor Ende zu verlassen. Daneben besteht die Pflicht sich an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten und freie, nur dem eigenen Gewissen unterworfene Entscheidungen zu treffen.


Gemeinderäte werden auf fünf Jahre gewählt. Jede Bürgerin und jeder Bürger wird vom SPD-Ortsverein Frickenhausen-Linsenhofen unterstützt, wenn er sich für die Kandidatur für das Amt des Gemeinderates entscheidet und damit dafür das Gemeinwesen in Frickenhausen aktiv zu gestalten. Interessenten müssen dafür kein Parteibuch in Händen halten. Auf diese Weise will es der SPD-Ortsverein jedem Einwohner ermöglichen sich mit seinen Ideen, seiner Kritik und seinen Talenten für unser Gemeinwesen stark zu machen. Nur so können Zukunftschancen eröffnet und Entwicklungspotential ausgeschöpft werden. Daher ist es dem SPD-Ortsverein Frickenhausen-Linsenhofen ein Anliegen jeden und jede die sich für eine Mitarbeit in unserem lokalpolitischen Gremium interessiert mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Allein so kann jede kommunalpolitische Entscheidung bürgernah getroffen werden und den Bedürfnissen vieler gerecht werden. Doch dazu ist Ihr Engagement erforderlich! Denn die Lebenswirklichkeit in Deutschland findet in den Kommunen statt und hier hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit selbst Politik zu machen und Veränderungen anzubringen unabhängig von der überregionalen politischen Großwetterlage.